J.M.G. hat geschrieben:3R1$C hat geschrieben:J.M.G. hat geschrieben:Völlig richtig. Der Anfangsverdacht. Erhärtet sich dieser jedoch nicht, entsteht ein Entschädigungsanspruch des Betroffenen gegen das Land.
Hallo,
So ist das leider nicht. Da kann ich dir vom Autohaus Kram in Berlin berichten.
C7 Z06 , Vorführfahzeug. Kunde mach Probefahrt mit 50 über den Kurfürsten Damm.
Die Polizei holt in der Mausefalle das Auto raus. Das FZ wird beschlagnahmt. Unerlaubte Umbauten und zu laut.
Eine Woche später hat der Gutachter festgestellt, das Auto ist unverändert original.
-Kunde Weg,
-1 Woche ohen Auto im Verkauf
-Irgendwo nach Berlin fahren um das Auto abzuholen.
Einen Anspruch gegen das Land Berlin hast Du nicht, ist juristisch gegen die Polizei nicht durchzusetzten.
Es gab nach Anwaltitervention wohl gerade mal einen Anruf der Polizei , die sich entschuldigten am Telefon. das war es.
Und zukünftige Probefahrten:
Na ja , fahren Sie Bitte nicht in bestimmte Bezirke in Berlin bei der Probefahrt....
Da bist Du bei den jetzigen Polizeigesetzten wehrlos in Berlin , und nicht nur da.
Mal OT
Da fährt ein betrunkener Polizist in Berlin eine Junge Frau tot , Mit Tempo 130 in der Stadt und unter 1,5 Promille, Drogeneinfluss.
Die Polizisten untereinader schützen sich, keiner veranlasst einen Drogen / Alkohol Test, unterbinden diesen im Krankenhaus.
Und schweigen um sich gegenseitig zu schüten.
Und das obwohl er winige Monate zuvor wegen illegalen Besitzes von zwei Schlagringen bei einer Wohnungsuntersuchung zu einer Geldstrafe
verurteilt wurde. Er ist immer noch Polizist, bis heute.
Wacht mal auf!
Grüße Frank