Tieferlegen

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Tieferlegen

Beitragvon Damon » 12.04.25, 21:07

Wollte meine C5 eigentlich tieferlegen. Auf 2 Fingerhöhe ist leider sowieso utopisch weil ich sonst meinen angebauten Frontspoiler weglassen müßte. Würde wahrscheinlich fast aufschleifen damit. Aber etwas tiefer wollte ich schon noch. Soweit wie machbar.
Nun hat aber mein Monteur gesagt es ist ein neues Gesetz herausgekommen das die Bodenfreiheit mindestens 8cm betragen muß. Das habe ich wohl mit dem Spritzschutz schon so ziemlich erreicht, allso geht nichts mehr. Oder betrifft das nur Neuwagen? Wißt ihr was darüber?
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Re: Tieferlegen

Beitragvon traumfänger » 05.08.25, 19:44

die 8 cm regel gilt nicht nur für neuwagen, sondern generell bei tieferlegungen – bodenfreiheit unter 8 cm ist rechtlich problematisch
entscheidend ist: nichts am fahrzeug darf dauerhaft unter 80 mm sein, auch nicht bei voller beladung
spritzschutz zählt mit, also ja, dein monteur hat recht
musst entweder spoiler anpassen oder akzeptieren dass’s nicht tiefer geht
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Re: Tieferlegen

Beitragvon Reifenverschleißer » 07.08.25, 00:32

Damon hat geschrieben:Nun hat aber mein Monteur gesagt es ist ein neues Gesetz herausgekommen das die Bodenfreiheit mindestens 8cm betragen muß.
Na das würde mich aber mal interessieren, vielleicht kannst Du dieses Gesetz nochmal nachfragen? Im Netz findet sich dazu nix (oder ich bin zu blöd zum Suchen).
Mir ist nur die „straßenschonende Bauweise“ bekannt, § 30 Abs. 1 u. 2 StVZO. Der TÜV hat nur "Merkblätter" ohne Gesetzescharakter.
Viele Grüße vom Klaus
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Re: Tieferlegen

Beitragvon RUBY » 07.08.25, 05:55

Hallo,
die Mindesthöhe für Autos ist nicht gesetzlich geregelt, aber es gibt Richtlinien und Prüfvorschriften, die die Bodenfreiheit so festlegen.Uns damit so gibt es Anweisung bei der Polizei und TÜV.
Eigentlich sind 10 CM vorgeschrieben. Man hat soch aber darauf geeinigt einen 8 CM hohen Holzklotz zu nehmen, um das zu
prüfen. Der wird runter geschoben. 8 Cm weil man so die Beladung ausgeleichen will und deren Absenkung des Fahrzeuges.
Passt der ist gut. Passt der nicht - Probleme
Egal ob beim TÜV oder bei der Polizei.

Wenn Du z.B Bei der C5 einen Spoiler aus GFK vorne verbaust, der FIX ist und dort die 8 CM unterschritten werden, Probleme.

Man unterscheitet aber zwischen bewegliche oder festen Teilen im Bereich der Frontpartie.
So hat z.B die C5 und C6 2 Gummilippen (links und rechst). Diese geben nach und gelten als Verschleißstreifen.
Das gleiche gilt für das Umlenkteil für die Kühlerluft aus Kunststoff in der Mitte.
Es wird geduldet.

Keine Polizei oder auch TÜV würden versuchen gegen diese Serienmäßigen Teile Einspruch einzulegen,
Die würden ihre eigenen Kollegen, die damals die Zulassung erteilten hatten, bei der EU dikreditieren.
Eine Gutachter Krähe hackt der der anderen die Augen nicht nachträglich aus.
Zumal man dann auch den ganzen Autokonzern mit seinen Anwaltsheer gegen sich hätte.
So dämlich ist weder die Polizei noch der TÜV, da würden, auch mit öffenlichen Druck, hundertprozentig Köpfe rollen.
Selbst bei der Polizei
Grüße Frank
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Re: Tieferlegen

Beitragvon Damon » 07.08.25, 07:34

Danke!
Habe mich auf 10cm festgelegt. Das sind 2 Finger. Ca. 2,5 cm tiefer als normal. Das reicht.
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Re: Tieferlegen

Beitragvon traumfänger » 11.08.25, 19:55

Damon hat geschrieben:Danke!
Habe mich auf 10cm festgelegt. Das sind 2 Finger. Ca. 2,5 cm tiefer als normal. Das reicht.

Gute Entscheidung freut mich =)
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Re: Tieferlegen

Beitragvon Damon » 12.08.25, 08:16

[smilie=drinks.gif]
Hab meinen Spoiler vorne gemessen bis zum Teer. Sind 12,5cm. Allso kann ich noch 2,5cm runter.
Aber die 20 Zoll Ruff Racing Felgen kommen da viel besser zur Geltung.
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